Hochdosiertes Johanniskraut: Wirksamkeit im Praxisalltag bestätigt

Patienten fragen immer häufiger nach pflanzlichen Medikamenten. Bei der Behandlung von leichten und mittelschweren Depressionen können hochdosierte Johanniskrautpräparate mit chemischen Substanzen mithalten. Eine Versorgungsforschungsstudie hat bereits die Alltagswirksamkeit im Vergleich mit den häufig verordneten SSRI bestätigt.
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Klinisch geprüfte Wirksamkeit

Eine randomisierte, doppelblinde, placebo- und verumkontrollierte Mulitcenterstudie verglich bei Patienten mit mittelschweren Depressionen die pflanzliche mit der synthetischen antidepressiven Therapie. Hierbei erwies sich der hochdosierte Johanniskrautextrakt STW3-VI in der einmal täglichen 900 mg-Dosierung als genauso effektiv wie Citalopram (20 mg/Tag) - und überzeugte zudem durch eine deutliche bessere Verträglichkeit.1

Im Praxisalltag bestätigt

Die in Deutschland erste prospektive offene Versorgungsforschungsstudie zur mittelschweren Depression bestätigte die Ergebnisse des klinischen Direktvergleichs von einem hochdosierten Johanniskrautpräparat (Laif®900) mit der SSRI-Leitsubstanz Citalopram: Laif®900 zeigte eine äquipotente Wirksamkeit bei signifikant besserer Verträglichkeit und Compliance im Vergleich zur Behandlung mit SSRI.2

Die Ergebnisse im Überblick:

  • Äquipotente Wirksamkeit:

    Die Wirksamkeit der Therapie wurde anhand des „Quick Inventory of Depressive Symptomatology“ (QIDS) zu Studienbeginn, nach ca. 3-4 Wochen, 3 sowie 6 Monaten und zum Ende jedes Quartals im Beobachtungszeitraum ermittelt. Die QIDS-Werte* gingen im Mittel nach 6-monatiger Therapie um 8,8 (Laif®900) bzw. 9,7 Punkte (SSRI) (p = 0,202) zurück. Zum Beobachtungsende bewerteten die Ärzte sowohl in der Johanniskraut-Gruppe als auch in der SSRI-Gruppe die Wirksamkeit bei der überwiegenden Mehrheit der Patienten auf einer 5-stufigen Skala mit sehr gut oder gut (hochdosierter Johanniskrautextrakt: 86,1% bzw. SSRI: 87,9 % p = 0,580). Das bedeutet, dass auch unter Alltagsbedingungen eine Nicht-Unterlegenheit des Johanniskrautextraktes gegenüber SSRI beobachtet wurde.2

Abbildung 1: Entwicklung der depressiven Symptomatik unter Alltagsbedingungen (ITT n = 514), QIDS-C; Arztbeurteilung der Wirksamkeit (mittelschwere Depression 11 – 15 Punkte). Modifiziert nach Kresimon J et al.2

*Auf der QIDS Skala entsprechen 0-5 Punkte einer Person ohne Depression, während ein Patient mit schwerer Depression mehr als 16 Punkte erreicht.

 

  • Überlegene Verträglichkeit:

    Sechs Monate nach Beginn der medikamentösen Therapie beurteilten die Ärzte die Verträglichkeit der Johanniskraut-Therapie für 97,0 % der Patienten als sehr gut oder gut, während die Verträglichkeit der SSRI-Therapie für 86,4 % als sehr gut oder gut dokumentiert wurde (p < 0,001). Die Beurteilung durch die Patienten stellte sich sehr ähnlich dar: Mit einer sehr guten oder guten Bewertung durch 94,6 % der Patienten der Johanniskraut-Gruppe und 82,1 % der mit SSRI behandelten Patienten zeigte sich ebenfalls ein signifikanter Vorteil (p < 0,001) zugunsten der pflanzlichen Therapiealternative.2
     
  • Gesteigerte Compliance:

    Auch in Bezug auf die Patienten-Compliance lag das pflanzliche Antidepressivum im Arzturteil vorn. Bei der Mehrheit der Patienten beurteilten die behandelnden Ärzte die Compliance als sehr gut bzw. gut (Laif®900: 94,3 %, SSRI: 85,6 %, p = 0,002). Zusätzlich steigerte sich die Compliance in der Johanniskrautextrakt-Gruppe zum Ende des Beobachtungszeitraums im Vergleich zu der SSRI-Gruppe noch einmal deutlich.2

Abbildung 2: Therapietreue in der Arztbeurteilung: Überlegene Compliance von Laif®900 über den gesamten Behandlungszeitraum. Modifiziert nach Kresimon J et al.2
 

  • Kosteneffektivere Alternative:

    Der Vergleich der direkten und indirekten Kosten der beiden antidepressiven Behandlungen je Patient zeigte, dass die direkten Kosten** pro „Johanniskraut“-Patient geringer waren als pro SSRI-Patient (541,44 vs. 689,27 €). Gleiches gilt für die indirekten Kosten** (549,44 vs. 792,09 €). Die Therapie mit hochdosiertem Johanniskraut (Laif®900) generierte geringere Kosten und erzielte insgesamt ein besseres Kosten-Nutzwert-Verhältnis (gemessen auf Basis der QALYs und der Gesamtkosten) im Vergleich zur Behandlung mit SSRI.2

    **Die direkten Kosten umfassen die ärztlichen Behandlungskosten, Arzneimittelkosten, Kosten der nicht medikamentösen Therapien und Kosten der stationären Aufenthalte. Als indirekte Kostenfaktoren wurden die vollständige oder teilweise Erwerbsminderung und Frühverrentung sowie die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit berufstätiger Patienten erfasst und bewertet.

    Die offene Beobachtungsstudie schloss 669 Patienten (514 ITT-Population) mit einer mittelschweren Depression ein (ICD-10: vor allem F32.1 und F33.1 [60 %] bzw. F32.9 und F33.9). Der Beobachtungszeitraum betrug insgesamt 6 Monate. Die Medikation (Laif®900 oder SSRI) sowie die Dosierung der SSRI erfolgte gemäß Entscheidung und Verordnung des behandelnden Arztes. In 65 % der SSRI-Verordnungen handelte es sich dabei um Citalopram. Zur Beurteilung wurden sowohl die Wirksamkeit (QIDS), Verträglichkeit und Compliance (jeweils in Arzt- und Patientenbeurteilung) als auch die Lebensqualität (SF-36) im Patientenurteil und die direkte und indirekte Kosten-Nutzen-Relation und Kosten-Effektivitäts-Analyse herangezogen – jeweils zum Therapiebeginn sowie nach 3-4, 12 und 24 Wochen.2

    Quellen:

    1. Gastpar M et al. Hypericumextrakt STW3-VI im Vergleich zu Citalopram und Placebo bei Patienten mit mittelschwerer Depression. Psychopharmakotherapie 2007; 14: 65-69.

    2. Kresimon J et al. Versorgung von Patienten mit mittelschwerer Depression unter Therapie mit Hypericum-Extrakt STW3-VI im Vergleich zu selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmern (SSRI) im Praxisalltag. Gesundh ökon Qual manag, 2012; 17: 198-206.

    3. DGPPN, BÄK, KBV, AWMF (Hrsg.) für die Leitliniengruppe Unipolare Depression*. S3-Leitlinie/Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression – Langfassung, 2. Auflage. Version 5. 2015. DOI:10.6101/AZQ/000364. www.depression.versorgungsleitlinien.de [zuletzt aufgerufen am 28.06.2019].

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